Nachdem Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich über die Zulässigkeit von gemeinnützigen Vereinen als Träger von Kitas und Bildungseinrichtungen geurteilt hatten, wurde jetzt vom BGH rechtliche Klarheit geschaffen. Ein e.V. ist als Rechtsform zulässig.
Über 3.500 Jugendliche nahmen am diesjährigen Einstein-Marathon teil. Auch die FES Ulm war vertreten und hat achtbare Ergebnisse erzielt. Aufgrund der Größe unserer Schule war nicht damit zu rechnen, dass wir im Wettbewerb um die “lauffreudigste Schule” gewinnen. Bei der prozentualen Auswertung belegten wir mit 42,7% teilnehmende Schüler jedoch einen hervorragenden 5. Platz.
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