30 Jahre Bekenntnisschul-Freiheit
von Wolfgang Hutter
Am 19.02.1992 wurde vom Bundesverwaltungsgericht ein bahnbrechendes und richtungsweisendes Urteil zu Bekenntnisschulen gesprochen. Es sprach den Eltern das grundgesetzlich verbriefte Recht zu, eine Bekenntnisschule zu gründen, auch wenn das Bekenntnis sich nicht an das der großen Kirchen anlehnt. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen bis heute. Lesen Sie hier Hintergründe zum rechtlichen Status von Bekenntnisschulen.